Formaljuristisch gegen Bürgerbegehren?

Dass die Stadtverwaltung die Rechtmäßigkeit des Bürgerbegehrens gegen die Schließung der Marktquerung nun durch ein weiteres rechtliches Gutachten hinterfragt, hat die FDP Fröndenberg/Ruhr mit Erstaunen aufgenommen. Offenbar haben bestimmte Teile der Politik und der Stadtverwaltung Probleme mit dem bürgerlichen Engagement.

Dabei ist es zunächst einmal natürlich völlig korrekt, dass jedes Bürgerbegehren auf seine Rechtmäßigkeit geprüft werden muss. Und offenbar kann man Zweifel anmelden, ob die Formulierung der Unterschriftenaktion zu 100% perfekt gewesen ist. Hier scheint nun Rechtsaussage gegen Rechtsaussage zu stehen. Einen Prozess um einzelne Detailformulierungen zu führen hat aber für die FDP mit Bürgernähe nichts zu tun.

Irritierender sind allerdings die regelmäßigen Versuche, ein solches Bürgerbegehren zu torpedieren. Schon während der Unterschriftensammlung wurde dagegen polemisiert. Nachdem die Rechtmäßigkeit von der Verwaltung bestätigt wurde, gab es Diskussionen, ob man einen Kompromiss mit den Initiatoren finden könnte. Als dann erkannt wurde, dass ein solches Vorgehen rechtlich nicht möglich ist, taucht nun das neue rechtliches Gutachten auf.

Selbst wenn das Bürgerbegehren formaljuristisch angreifbar sein sollte, so stünde es der Fröndenberger Politik dennoch gut zu Gesicht, die Einwände der Bürgerinnen und Bürger ernst zu nehmen. Offenbar gibt es eine signifikante Anzahl von Bürgerinnen und Bürgern, die den bisherigen Ratsbeschluss für falsch halten. Die FDP Fröndenberg/Ruhr wird sich daher dafür stark machen, das Bürgerbegehren auch inhaltlich im Rat zu diskutieren.