Mehr Verantwortung für Eltern

In den vergangenen Wochen ist manches über die anstehende Änderung des Schulgesetzes gesprochen und geschrieben worden – leider entsprach nur weniges davon der Wahrheit. So ist der Eindruck erweckt worden, es sollen Elternrechte zugunsten einer erweiterten Bürokratie eingeschränkt werden. Dies ist ausdrücklich falsch!
Richtig ist, das die Elternrechte den realen Regebenheiten angepasst werden, was im Ergebnis zu einer Stärkung der Elternbeteiligung in einer selbständigeren Schullandschaft führen wird.


Insbesondere wird die mit Hilfe der FDP geplante Änderung des Schulgesetzes die Elternrechte in folgenden Punkten ausbauen:

  • Eltern entscheiden in eigener Verantwortung über den richtigen Schulstandort für die optimale Förderung ihres Kindes in der jeweils geeigneten Schulform.
  • Anstelle von Politgeschacher und Postenschieberei der Schulaufsichtsbürokratie entscheiden gewählte Elternvertreter zusammen mit Lehrern und volljährigen Schülervertretern in der Schulkonferenz zukünftig über die Besetzung der wichtigen Position des Schulleiters.
  • Die Schulkonferenz entscheidet ferner für einen 4-Jahres-Zeitraum, ob Grundschulunterricht zukünftig jahrgangsübergreifend oder jahrgangsweise stattfinden soll.
  • Eltern erhalten zukünftig das Recht die Option zu schaffen, daß Jugendliche das zehnte Pflichtschuljahr ausbildungsbegleitend durch Berufsschulbesuch erbringen.
  • Die Kompetenzen der Elternpflegschaften werden erweitert.

Gleichzeitig werden im neuen Gesetz die Förderbedürfnisse der Schüler mehr beachtet, insbesondere durch eine verpflichtende vorschulische Sprachförderung und eine verbindlichere Grundschulempfehlung.